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OHRENKORREKTUR
Angeboren Formveränderungen der Ohren können zu einem unharmonischen Bild des Gesichtes führen. Bei empfundenem Leidensdruck bietet die plastische Chirurgie verschiedene Möglichkeiten zur Ohrenkorrektur. Der Eingriff kann ab einem Alter von fünf Jahren durchgeführt werden. Nur zwischen dem 5. und 14. Lebensjahr wird der Eingriff von Krankenkassen getragen.
Abstehende Ohren sind durch eine fehlende Anthelixfalte oder eine zu große Concha bedingt und meist familiär veranlagt. Der Eingriff zur Korrektur der genannten Fehlbildungen führt zu einem dauerhaften, natürlichen Erscheinungsbildes der Ohrenpartie ohne sichtbare Narben.
Ablauf der Ohrenkorrektur
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Vorbereitung durch genaue Analyse der Fehlbildung und eingehende Aufklärung
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Ambulante Durchführung des Eingriffs im Tiefschlaf, bei Kindern unter 12 in Vollnarkose
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Hautschnitt an der Ohrrückseite zur Neubildung der Anthelixfalte, ggf. Resektion der Concha
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Anlegen eines speziellen Kompressionsverbands aus Watte am Kopf für 2-3 Tage
Auf was muss ich nach der Ohrenkorrektur achten?
In den ersten zwei Wochen sollten Sie Tag und Nacht ein Stirnband tragen, um die Ohren vor Belastungen und Scherbewegungen zu schützen, im Anschluss ausschließlich Nachts für weitere 2 Wochen.
Erwachsene können einige Tage nach dem Eingriff wieder ihre Arbeit aufnehmen, wobei schwere körperliche Belastungen zunächst vermieden werden sollten. Auch Kinder können nach etwa einer Woche wieder zur Schule gehen.
Welche Risiken bestehen bei einer Ohrenkorrektur?
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Blutungen (Othämatom)
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Erneutes einseitiges oder beidseitiges Abstehen der Ohren mit erforderlicher Nachbehandlung
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Wundheilungsstörung mit deformiertem Knorpel (sehr selten)
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Thrombose/Embolie (sehr selten)
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Überschießende Narbenbildung (sehr selten)
In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne ausführlich den Eingriff, die Techniken und Risiken.
Weitere Information: DGPRÄC Patienten-Flyer Ohrenkorrektur